Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschliesslich Beratungsleistungen, Auskünfte und Ähnliches.
Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten, oder zu Angeboten beigefügten Unterlagen enthaltene Preise und technischen Daten können sich ändern.
Bei allen Preisangaben ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer zu beachten.
3. Lieferung und Lieferverzug
Die Lieferung erfolgt ab Werk zum vereinbarten Liefertermin.
Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Höhere Gewalt, Streiks oder unvorhersehbare Ereignisse bei uns oder unserer Lieferanten verlängern die Lieferzeit entsprechend.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit im Kaufvertrag nicht anderweitig vereinbart, gelten nachstehende Zahlungsbedingungen:
- 5% Anzahlung bei Vertragsabschluss
- 30% Teilzahlung bei Baubeginn
- 30% Teilzahlung nach Fertigstellung des Rohbaues
- 30% Teilzahlung nach Einbau der technischen Anlagen
- 5% Abschlusszahlung bei Fertigstellung und Abnahme
Anzahlung und Teilzahlungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, die Abschlusszahlung bei Abnahme. Die Abnahme hat innerhalb einer angemessenen Frist nach der Fertigstellung zu erfolgen.
Sollte der Käufer die jeweils fällige Teilzahlung nicht fristgemäß leisten, hat der Verkäufer das Recht
a) Den Bau des Schiffes vorübergehend einzustellen. Hierdurch nachweislich entstandene Kosten (z.B. Flächenmiete) hat der Käufer zu tragen.
alternativ
b) Das teilfertige Schiff (wenn möglich) für einen anderen Käufer zu verwenden. Der Käufer erhält dann das nächstmögliche Schiff unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Teilzahlung geleistet wurde. Die Lieferzeit verlängert sich hierdurch entsprechend.
Sollte die fällige Teilzahlung nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten geleistet werden, hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Käufer erhält dann den bereits fertiggestellten Schiffskörper nach Zahlung evtl. angefallener Kosten ausgehändigt. Sollte der Käufer das Schiff nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, ist der Verkäufer berechtigt, das Schiff meistbietend zu versteigern. Den Versteigerungserlös abzüglich angefallener Kosten erhält der Käufer.
Ansonsten gilt unser uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises.
Die Zurückhaltung von Zahlungen für Gegenansprüche des Käufers oder der Aufrechnung mit solchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche von uns ausdrücklich anerkannt sind.
5. Absicherung und Gefahrenübergang
Der Verkäufer verpflichtet sich, das im Bau befindliche Schiff gegen die üblichen Risiken abzusichern.
Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, gehen alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen zu Lasten des Käufers.
6. Haftung
Hinsichtlich der Haftung aus dem Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Über den Vertrag hinausgehende Schadenersatzansprüche auf Grund Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Sind von uns gelieferte Teile mangelhaft, behalten wir uns vor, diese durch Neue zu ersetzen oder nachzubessern.
Die Dauer der Gewährleistung entspricht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und beträgt zurzeit 24 Monate.
Die Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht.
Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln, die unter Gewährleistung fallen, müssen binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden.
Gewährleistungsarbeiten werden durch uns oder durch uns autorisierte Unternehmen durchgeführt.
Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über.
Handelt es sich nicht um einen Gewährleistungsfall, gehen die im Rahmen dieses Falles angefallen Kosten, wie zum Beispiel Reisekosten und Spesen, Ein- und Ausbaukosten, Materialien und Montageteile, zu Lasten des Käufers. Bis zu vollständigen Zahlung dieser Kosten gilt unser Eigentumsvorbehalt.
Für jegliche von uns nicht autorisierten Veränderungen und Arbeiten, die nach Auslieferung an der von uns gelieferten Ware vorgenommen werden, sowie für die daraus oder in diesem Zusammenhang eventuell entstehenden Probleme und Mängel an und mit unserem Produkt, haften wir ausdrücklich nicht.
8. Urheberrecht
Wir behalten uns das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Angeboten und Auftragsbestätigungen und beigefügten Unterlagen vor.
Der Empfänger darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und sie ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen.
Auf unser Verlangen sind diese Unterlagen selbst und sämtliche Vervielfältigungen davon an uns zurückzugeben.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz.
10. Lieferungen ins Ausland
Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Lieferungen in das Ausland. Für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Rechtsfragen gilt ausschließlich deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren weder die Gültigkeit des Vertrages noch die übrigen Bestimmungen.
Stand 01/2009
